Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)

wilma, Sonntag, 18.01.2009, 17:40 (vor 5789 Tagen) @ Monika

Liebe Monika, Polemik ("elendes Gejammer der Beamten") kann fehlende Argumente nicht ersetzen. Dass Beamte den AN-Anteil an der AloV (1,4 %) nicht zu zahlen haben, ist richtig. Woher Sie allerdings die absurde Annahme haben, dass eine Beamtenpension 80 % höher sei als eine Rente (selbst wenn man gleiche Bruttolöhne miteinander vergleichen würde, was unzulässig ist) ist unbegreifbar. Durch das Abschweifen nichtinformierter Forumsteilnehmer, deren Behauptungen nicht unwidersprochen bleiben konnten, ist die Diskussion in der Tat (wie Czaudera zutreffend feststellt) völlig vom Thema KV abgekommen. Sie, liebe Monika, wird man von ihren Vorurteilen nicht mehr erlösen können, Sie bemühen sich nicht einmal, Argumente andrer aufzunehmen.


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