Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)

wilma, Sonntag, 18.01.2009, 10:27 (vor 5790 Tagen) @ Thomas

Lieber Thomas, Ihrem Beitrag entnehme ich das Bemühen um ein differenzierende realitätsnahe Betrachtungsweise. Dass jeder Beamte bei Beginn seiner Dienstzeit weiß, worauf er sich eingelassen hat, ist aber leider zu bezweifeln. Insbesondere ging wohl kaum jemand davon aus, mit welcher Hemmungslosigkeit Politiker aller Parteien, getragen von der Antipathie der Bevölkerung gegen die Beamten, in Kürzungsorgien gegenüber den Beamten verfallen würden, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt. Soweit Sie Ausführungen zum Besoldungsniveau im höheren Dienst machen, könnten Sie Ihre Kenntnisse erweitern, indem Sie unter www.drb.de das aktuelle Kienbaum-Gutachten zur Richterbesoldung nachlesen, unter www.richterbesoldung.de können Sie sich anhand von Musterbeispielen von der Höhe der Richterbesoldung ein Bild machen. Danach liegt die Richterbesoldung weit hinter dem Gehaltsniveau vergleichbarer juristischer Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes. Es hat mittlerweile ein derart niedriges Niveau erreicht, dass eine verfassungswidrige Unteralimentierung vorliegt, gegen die zur Zeit durch Musterklagen des Richterbundes vorgegangen wird.


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