Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)

wilma, Samstag, 17.01.2009, 09:36 (vor 5791 Tagen) @ Thomas

Lieber Thoma, vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Zur finanziellen Leistungsfähigkeit ist allerdings zu sagen, dass diese bei einer Witwenpension nicht höher ist als bei einer gleich hohen Witwenrente. Dass der Staat sich den AN-Anteil für Beamte spart, ist richtig, geht aber zu Lasten der Beamten bzw. der Beamtenwitwe. Zu Ihrer Bemerkung, Pensionen seien höher als Renten, ist festzustellen, dass dies nur zutrifft, wenn man gleiche Bruttolöhne miteinander vergleicht. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass bei vergleichbaren Positionen (bzgl. Ausbildung, Erfahrung, Verantwortung) in der freien Wirtschaft viel höhere Einkommen zu erzielen sind, als im ÖD. Verleichen Sie mal die Einkommen eines Amtsleiters eines Sozialamtes einer Kleinstadt mit Verantwortung für Hunderte Mitarbeiter und einem Millionenetat mit einer entsprechenden Position in der freien Wirtschaft. Für letztere wird ein Vielfaches gezahlt.


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