Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)

wilma, Samstag, 17.01.2009, 21:25 (vor 5790 Tagen) @ Jochen

Lieber Jochen, die Höchstpension beträgt mittlerweile ca. 71 % des letzten Bruttogehaltes, davon gehen (bisher noch höhere als bei Renten) Steuern und die Prämien für die private KV (für beide Ehepartner), die oft die Höchstbeiträge der GKV eines einzelnen AN/Rentners übersteigen , ab. Ein normaler AN, der nur 60 % des letzten Einkommens als Rente bekommt, hat i.R. eine Betriebsrente, im ÖD die Zusatzversorgung im ÖD, sodaß beides zusammen den Betrag von 71 % übersteigt. Die GKV-Beiträge des Rentnerehepaares sind deutlich niedriger als die PKV-Beiträge. In weiten Teilen des ÖD sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld mittlerweile Fremdworte. Die Beamten, die man mangels Streikrecht als rechtlose Staatssklaven bezeichnen muss, erfahren jedes Jahr den Umfang ihrer Gehaltskürzungen oder Arbeitszeitverlängerungen aus der Presse.


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