Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 16.01.2009, 23:06 (vor 5791 Tagen) @ Wilma

Sie müssen keinen doppelten Beitrag bezahlen, sondern einen Beitrag, der sich an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert, und diese bemisst sich an Ihren Einkünften. Durch eine Witwenpension steigen diese nun einmal. Da der Staat auf Pensionen Beihilfe gewährt und keinen Ersatz für die früheren Arbeitgeberanteile an die GKV wie dies die Rentenversicherung tut, müssen Sie diese Anteile - analog zur Betriebsrente - ersetzen, d.h. den vollen Beitragssatz zahlen.
D.h. Sie müssen dann 15,5% bezahlen. Die Beihilfe können Sie aber dann trotzdem nutzen, auch wenn dies in einigen Ländern nur nachrangig nach der Leistung der GKV möglich ist und damit nur etwas bei Zahnersatz oder beim Heilpraktiker bringt.

Ihr Vergleich mit der normalen Arbeitnehmerwitwe ist rechtlich irrelevant, da Pensionen höher als die normale Renten sind, um die vergleichsweise viel höheren Kosten der Krankenversorgung für Beamte und deren Witwen im Alter im Vergleich zur Rentenversicherung bezahlen zu können. Die Rentenversicherung hingegen zahlt weniger Rente, ermöglicht aber eine billige, nie und nimmer kostendeckende Billig-GKV .


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