Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Samstag, 17.01.2009, 11:44 (vor 5791 Tagen) @ Wilma

Hallo,

die Witwen-Pension stellt einen Versorgungsbezug im Sinne der
Vorschriften es SGB. dar und ist demnach beitragspflichtig.
Alle Renten-, Pensionen, Lebensversicherungen und sonstige
laufende Bezüge aber auch Einmalzahlungen, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit (auch von Verstorbenen) gestanden haben sind solche Versorgungsbezüge und demnach beitragspflichtig.
Gruß
Czauderna


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