Re: Tarif ohne Option auf Umwandlung in Zusatzversichrung sinnvoll (Private Krankenversicherungen)

chris @, Donnerstag, 28.01.2010, 21:38 (vor 5413 Tagen) @ Max

Eine private Krankenversicherung leistet generell nur bei medizinischer Notwendigkeit. Wenn ein Tarif auch über die Höchstsätze leistet, muß dies in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entweder explizit festgelegt worden sein, oder im allgemeinen Teil und im besonderen Teil für den Tarif fehlen. Wenn eine Klausel im allgemeinen Teil fehlt, kann sie dann nur im Tarifteil normiert werden.

Im VollMed M4 wird geregelt, daß über den Höchstsätzen liegende Aufwendungen nur erstattungsfähig sind, wenn sie "durch Krankheit oder Befund medizinisch hinreichend begründet sind". Zudem können "unangemessen hohe Forderungen der Leistungserbringer auf eine angemessene Höhe gekürzt werden".

Diese Formulierung überlässt der DKV die Entscheidung über die Erstattung im Einzelfall. Im Vergleichsprogramm des unabhängigen Versicherungs-Analyse-Institut Morgen&Morgen wird daher die Frage, ob der Versicherer auch über die Höchstsätze leistet, verneint.

Wenn Sie keine Option auf Umwandlung in den Versicherungsbedinugen gefunden haben, gibt es eine solche wohl nicht, es fehlt also ein tarifliches Anrecht auf Umwandlung. Auf irgendwelche ENU-Tabellen werden Sie sich im Fall der Fälle schwerlich berufen können, zudem alles, was nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen explizit steht, auch abgeändert werden kann.

Daher hilft nur eine Krankenversicherung, die einen echten Optionstarif anbietet, und damit das tarifliche Anrecht auf Umstellung in Zusatzversicherungen zu bestimmten Zeitpunkten.


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