Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 27.06.2003, 16:32 (vor 7819 Tagen) @ ndreas

Hallo Andreas,

auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (http://www.bmwi.de/bmwa/Navigation/Arbeit/arbeitsmarktpolitik,did=9510.html) finden sich die entsprechenden Verordnungen und Leistungstabellen. Die Leistungsentgeltverordnung LVO für 2003 (Stand 23.12.2002), die sich hinter dem Link ""Leistungsentgelte nach SGB III"" verbirgt, verrät u.a.:

2. Leistungsentgelt
Die LVO bestimmt das Leistungsentgelt (ein „pauschaliertes Nettoentgelt“), indem vom Bemessungsentgelt die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, in Abzug gebracht werden. Bei den danach rechnerisch zu berücksichtigenden gesetzlichen Abzügen handelt es sich um Beträge für
- Steuern (nach der maßgeblichen Lohnsteuerklasse) und
- Sozialversicherungsbeiträge sowie
- Beiträge zur Arbeitsförderung,
die ein Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse zu entrichten hat.

Gruß
Thomas


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