Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)

Jens @, Freitag, 20.06.2003, 22:21 (vor 7829 Tagen) @ Christa Gogolok

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind während des Leistungsbezuges beim Arbeitsamt bei allen Kassen gleich. Das bedeutet egal in welcher Krankenkasse Ihr Mann Mitglied ist, er zahlt immer den durchschnittlichen Beitragsatz aller Krankenkassen in Deutschland !!! Ein Kassenwechsel lohnt sich aber bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung. Dann zahlt man den Beitragsatz der jeweiligen Kasse.


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