Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)
Hi Andreas,
trotzdem berechnet das Arbeitsamt das jeweilige Arbeitslosengeld nach dem durchschnittlichen Krankenkassen-Beitragssatz (im Amtsdeutsch: die bei Arbeitnehmern üblicherweise anfallenden Abzüge).
Ein davon abweichender, etwa niedrigerer Satz bringt dem Arbeitslosen keine Vorteile in Form von mehr Geld.
Gruß
Thomas