Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 25.06.2003, 14:08 (vor 7821 Tagen) @ Andreas

Hi Andreas,

trotzdem berechnet das Arbeitsamt das jeweilige Arbeitslosengeld nach dem durchschnittlichen Krankenkassen-Beitragssatz (im Amtsdeutsch: die bei Arbeitnehmern üblicherweise anfallenden Abzüge).

Ein davon abweichender, etwa niedrigerer Satz bringt dem Arbeitslosen keine Vorteile in Form von mehr Geld.

Gruß
Thomas


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