Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)
Hallo,
die Antwort ist leider nicht ganz richtig. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist auch krankenversichert, die Beiträge zahlt nicht er, sondern das Arbeitsamt. Und zwar nach dem individuellen Beitragssatz der Kasse, bei der der Betreffende Mitglied ist.