Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)

Michael, (vor 8164 Tagen) @ Thomas

also möchte dies nochmal bestätigen, aus dem arbeitslosengeld werden die beiträge mit dem durchschnittlichen beitragssatz aller krankenkassen berechnet (glaube 14,3% oder so), d.h. es ist schnitte bei welcher kasse du dich während der zeit des alg-bezuges versicherst.


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