Re: Arbeitslosigkeit und KK-Beiträge (Krankenkassenrecht)

Michael, Mittwoch, 25.06.2003, 23:27 (vor 7820 Tagen) @ Thomas

also möchte dies nochmal bestätigen, aus dem arbeitslosengeld werden die beiträge mit dem durchschnittlichen beitragssatz aller krankenkassen berechnet (glaube 14,3% oder so), d.h. es ist schnitte bei welcher kasse du dich während der zeit des alg-bezuges versicherst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum