Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Lui, Mittwoch, 06.08.2003, 08:17 (vor 7779 Tagen) @ Redaktion krankenkassentarife.de

Jetzt muß ich trotzdem nochmals nachhaken, weil die Redaktion schreibt, dass das Sonderkündigungsrecht zeitlich nicht befristet ist.
Die BVA-Stellungnahme ist vom 12.02.02.
Die KK-Spitzenverbände haben sich allerdings entgegen der og. Verlautbarung vom 22.11.01 (einmonatige Frist) nunmehr für eine zweimonatige Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ausgesprochen (aus 12/2002).
Ich weiß natürlich, dass die KK-Spitzenverbände keine Gesetze machen dürfen. Sie haben sich deswegen auch an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und eine gesetzliche Änderung des § 175 SGB V angeregt.
Wie nun die einzelne Kasse verfährt???


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