Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Jammi, Montag, 04.08.2003, 08:55 (vor 7781 Tagen) @ Horst

aufgrund einer gesetzeslücke kann man sich auch das Sonderkündigungsrecht jederzeit beziehen bei einer erhöhung.
Also wenn die kasse am 01.08. erhöht kannst du auch im dezember aufgrund der erhöhung im august kündigen


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