Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Dienstag, 05.08.2003, 21:28 (vor 7780 Tagen) @ Lui

Da müssen wir was richtigstellen:
Das Sonderkündigungsrecht ist zeitlich nicht befristet. Dieses Thema lief schon einmal hier im Forum. Den Threat finden Sie unter http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/forum&Pos=240. Die BIG-direkt hatte damals klären lassen, dass die Kündigung nach neuem Recht nicht nur im Monat nach der Erhöhung möglich ist.

Die Stellungnahme des BVA ist unter der Adresse
http://www.big-direkt.de/download/unternehmen/bva_sonderkuendigung.pdf
einzusehen.

Gruß, die Redaktion


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