Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Dienstag, 05.08.2003, 19:04 (vor 7780 Tagen) @ Horst

Allgemein gilt:
Bei einer Fusion entsteht eine neue Krankenkasse, auch wenn sie einen der alten Namen behält. Aus diesem Grund gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Es hat keine Beitragserhöhung gegeben, sondern es entsteht ein ""ganz neuer Beitragssatz"".

Zum Thema Taunus BKK:
Aus dem selben Grund, warum z.B. auch eine Mitgliedschaft in der neuen Kasse nicht erneut erklärt werden muss (Rechte und Pflichten bleiben nach SGB erhalten) läuft die 18-Monats-Frist und auch das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach dem 1.10.2003 (Termin der Fusion) weiter.

Das ist unsere Meinung. Was meinen die Sozialversicherungsfachangestellten hier im Forum?

Gruß, die Redaktion


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