Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Stimmt eigentlich alles, was da steht.
Beim Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung des Beitragssatzes ist es tatsächlich so, dass im Gesetz nichts darüber steht, bis wann gekündigt werden kann (wie Jammi schon sagt: eine Gesetzeslücke).
Soviel ich weiß, haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen (auch die der BKK"s) aus diesem Grund darauf verständigt, das Sonderkündigungsrecht nur für den Monat nach der Beitragssatzerhöhung zuzulassen. Dieses Vorgehen ist meines Wissens mit dem Bundesversicherungsamt (?) so abgesprochen und nicht beanstandet.
Für den Fall ""Taunus-BKK"" stellt sich dann die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht nach der Fusion weiter läuft, ohnehin nicht.
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- Sonderkündigungsrecht -
Horst,
04.08.2003, 07:51
- Re: Sonderkündigungsrecht -
Jammi,
04.08.2003, 08:55
- Re: Sonderkündigungsrecht -
Horst,
05.08.2003, 07:21
- Re: Sonderkündigungsrecht - jammi, 05.08.2003, 10:50
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Redaktion krankenkassentarife.de,
05.08.2003, 19:04
- Re: Sonderkündigungsrecht -
Lui,
05.08.2003, 20:10
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05.08.2003, 21:28
- Re: Sonderkündigungsrecht - Lui, 05.08.2003, 22:01
- Re: Sonderkündigungsrecht - Lui, 06.08.2003, 08:17
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Lui,
05.08.2003, 20:10
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Horst,
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Jammi,
04.08.2003, 08:55