Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Horst, Montag, 04.08.2003, 07:51 (vor 7781 Tagen)

Hat man ein Sonderkündigungsrecht nur in dem Monat, ab dem die Erhöhung wirksam ist?

Oder kann man auch z.B. erst 4 Monate später kündigen?

Erlischt das Sonderkündigungsrecht, wenn nach einer Erhöhung später noch eine Fusion erfolgt und somit eine ""neue"" KK ensteht?

Gruß


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