Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? (Krankenkassenrecht)

Mitch, Montag, 10.05.2004, 15:24 (vor 7501 Tagen) @ Daniel

Hallo,

Du sprichst hier von einer ""einseitigen Vertragsveränderung"". Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche im Rahmen der Exekutive die Aufgaben des Staates vertreten. Eine Wahl einer Krankenkasse (Mitgliedsantrag) ist auch kein Vertrag wie im sonst bekannten Sinne, sondern nur eine Wahlerklärung. Auch Leistungsänderungen wären ""einseitige Vertragsveränderungen"", welche unweigerlich nicht jedem Mitglied passen könnten (speziell bei Leistungskürzungen).

Es gibt außerdem für die Krankenkassen keine gesetzlich verankerte Frist, wie kurzfristig eine Beitragserhöhung beschlossen werden darf. Lediglich das BVA muss vor der Erhöhung der Erhöhung noch zustimmen.

Über die Erhöhung muss eine Krankenkasse die Mitglieder informieren, sie ist aber nicht verpflichtet, jedem Mitglied einen Brief hierüber zuzusenden (Verwaltungskosten!), sondern eine Veröffentlichung in den Mitgliederzeitschriften wird statt dessen meist verwendet. Die Mitgliederzeitschrift ist das offizielle Organ der jeweiligen Krankenkasse, um Leistungsänderungen, Service, Beitragssatzänderungen, und was sonst noch für die Mitglieder wichtig ist, mitzuteilen.

Schöne Grüsse


Mitch.


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