Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? (Krankenkassenrecht)

Daniel, Montag, 10.05.2004, 08:10 (vor 7502 Tagen)

Gilt eigentlich wärend der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Das heißt, muss ich im Fall der Taunus BKK, wenn die Kündigung wirksam ist, innerhalb der Frist von 2 Monaten zum Monatsende die 13,8% statt der 12,8% bezahlen?

Wenn ja, warum? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür? Man kündigt doch aufgrund der Erhöhung, warum kann die Krankenkasse dann innerhalb der Kündigungsfrist einfach den neuen (höheren) Beitragssatz abverlangen und den Versicherten abzocken?

Man muss doch als Versicherter auch ein Mittel haben, um sich dagegen zu wehren. Es kann doch nicht einfach willkürlich der Satz angehoben werden und der Versicherte muss in jedem Fall erst einmal die nächsten drei Monate zahlen?

Ich hoffe jemand von Euch weiß auf diese Frage eine Antwort.


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