Der Fragesteller hat recht (Krankenkassenrecht)

Werna, Montag, 10.05.2004, 09:15 (vor 7502 Tagen) @ Tobi

Bei jeder anderen Versicherung ist es so, dass eine Beitragserhöhung RECHTZEITIG VORHER angekündigt wird, so dass der Versicherte genug Zeit hat, zu dem Datum der Beitragserhöhung zu (sonder-)kündigen, um so dem höheren Beitrag zu entgehen.
Nur bei der gesetzl. Krankenkasse ist das nicht so. Da wird meist rückwirkend die Erhöhung bekanntgegeben, sodass man - selbst wenn man sofort kündigt - auf jeden Fall noch die Kündigungsfrist bereits den höheren Beitrag bezahlen muss.
Auch ich bin der Meinung: Das ist Nepp, und die Rechtmäßigkeit fraglich.


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