Der Fragesteller hat recht (Krankenkassenrecht)
Bei jeder anderen Versicherung ist es so, dass eine Beitragserhöhung RECHTZEITIG VORHER angekündigt wird, so dass der Versicherte genug Zeit hat, zu dem Datum der Beitragserhöhung zu (sonder-)kündigen, um so dem höheren Beitrag zu entgehen.
Nur bei der gesetzl. Krankenkasse ist das nicht so. Da wird meist rückwirkend die Erhöhung bekanntgegeben, sodass man - selbst wenn man sofort kündigt - auf jeden Fall noch die Kündigungsfrist bereits den höheren Beitrag bezahlen muss.
Auch ich bin der Meinung: Das ist Nepp, und die Rechtmäßigkeit fraglich.
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- Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Daniel,
10.05.2004, 08:10
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Tobi,
10.05.2004, 08:38
- Der Fragesteller hat recht - Werna, 10.05.2004, 09:15
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Daniel,
10.05.2004, 09:16
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Tarzan,
10.05.2004, 09:47
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Daniel,
10.05.2004, 12:39
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Mitch,
10.05.2004, 14:28
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? - Lars, 10.05.2004, 14:52
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? - Mitch, 10.05.2004, 15:24
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Mitch,
10.05.2004, 14:28
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Daniel,
10.05.2004, 12:39
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Tarzan,
10.05.2004, 09:47
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Tobi,
10.05.2004, 08:38