Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? (Krankenkassenrecht)

Tarzan, Montag, 10.05.2004, 09:47 (vor 7501 Tagen) @ Daniel

Ja, leider ist die gesetzliche Regelung eindeutig,
§ 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V sagt folgendes aus:

""Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 (Bindungsfrist von 18 Monaten) bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.""

Das Sonderkündigungsrecht wird somit erst mit der Erhöhung des Beitragssatzes ausgelöst und nicht mit der Bekanntgabe der Erhöhung, sprich: Ihr müßt leider den höheren Beitrag innerhalb der Kündigungsfrist zahlen.

Tarzan


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