Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? (Krankenkassenrecht)

Lars @, Montag, 10.05.2004, 14:52 (vor 7501 Tagen) @ Mitch

nur, leider ist es so, dass die mitgleiderzeitungen nur alle zwei monate herauskommen und dann die wirklich wichtigen infos im schlechtesten fall viel zu spät den versicherten erreichen. hier muss dringend im verbraucheministerium nachgebessert werden. auch die anderen möglichkeiten der bekanntgabe (siehe satzung der jeweiligen bkk) z.b. in den geschäftsstellen ist für die versicherten nur mit spott und hohn zu ertragen und völlig nutzlos. es muss wie in der freien wirtschaft zugehen. erst dann haben wir einen liberalen markt im bereich der gesetzlichen krankenversicherung. ich werde die gkv wechseln und habe im widerspruch bereits die differenz taunus ./. neue versicherung als schadensersatz angekündigt. für die zeit bis zur wirksamkeit der kündigung habe ich auch leider keine idee, oder der höhere oder iedrigere beitrag gilt. am ende wohl der höhere...

Lars


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