Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? (Krankenkassenrecht)
Bei anderen Versicherungen, wie z.B. Haftpflicht oder Kfz-Versicherung hat man als Versicherter immer die Möglichkeit vor der Beitragerhöhung zu kündigen, so dass innerhalb der Kündigungsfrist nie der neue Satz gilt. Die Beitragserhöhungen werden meist auch in einer angemessenen Zeit vorher bekanntgegeben. So hat man immer die Möglichkeit noch vor der Erhöhung zu wechseln.
Bei den Krankenkassen ist das anders, ich kann erst kündigen, wenn der Beitrag erhöht wurde und vorher bekanntgegeben wird auch nichts. der Versicherte wird einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Meiner Meinung nach ist dies eine Praxis zu Lasten der Seite der Versicherten. Ist ein solches Gebaren, dass einer Seite der Vertragpartner einen solchen Nachteil verschafft überhaupt rechtens?
Wo ist bitte schön verankert, dass man den Versicherten in den ersten drei Monaten nach der Kündigung nach belieben melken darf?
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- Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Daniel,
10.05.2004, 08:10
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Tobi,
10.05.2004, 08:38
- Der Fragesteller hat recht - Werna, 10.05.2004, 09:15
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Daniel,
10.05.2004, 09:16
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Tarzan,
10.05.2004, 09:47
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Daniel,
10.05.2004, 12:39
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Mitch,
10.05.2004, 14:28
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? - Lars, 10.05.2004, 14:52
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? - Mitch, 10.05.2004, 15:24
- Re: Gilt innerhalb der Kündigungsfrist der neue Beitragssatz? Wenn Ja warum? -
Mitch,
10.05.2004, 14:28
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Daniel,
10.05.2004, 12:39
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Tarzan,
10.05.2004, 09:47
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Tobi,
10.05.2004, 08:38