Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Mittwoch, 24.11.2004, 08:52 (vor 7307 Tagen) @ Hans

yepp, die Kündigungsfrist gilt regulär, Kündigung im November zum 31.01.2005 (falls du nicht schon im Oktober gekündigt hast und diese von der Barmer zurückgewiesen wurde, dann kannst Du Dich auf diese beziehen)


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