Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)

Hackfresse doppel D Tine, Mittwoch, 24.11.2004, 00:46 (vor 7304 Tagen) @ Hans

Auch für dich gilt, dass du erst mit dem übernächsten Monat aus der Barmer austreten kannst. Wenn du noch im November kündigst, kannst du ab Februar privat versichert werden.


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