Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)

Hans @, Samstag, 20.11.2004, 09:21 (vor 7308 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Trabbifahrer,

danke für deine Antwort. Die Bindungsfrist zählt also nicht.
Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? Gelten die 3 Monate für mich (70 EUR mehr pro Monat) und woraus ergibt sich das?
Vielen Dank!


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