Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)
Hallo Trabbifahrer,
danke für deine Antwort. Die Bindungsfrist zählt also nicht.
Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? Gelten die 3 Monate für mich (70 EUR mehr pro Monat) und woraus ergibt sich das?
Vielen Dank!