Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich war bisher freiwillig krankenversichert bei der Barmer. Nun habe ich ein Referendariat angefangen, bin Beamter auf Widerruf und somit beihilfeberechtigt. Aus diesem Grund habe ich ein Sonderkündigungsrecht und kann mich privat versichern.
Nun ruft mich einer von der Barmer an und meint, die 18-monatige Bindungsfrist sei noch nicht abgelaufen (vor der freiwilligen Versicherung war ich studentisch pflichtversichert und davor familienversichert, alles bei der Barmer).
Meines Wissens gilt diese Bindungsfrist doch nicht bei einem ausserordentlichen Kündigungsrecht wie in meinem Fall?
Woraus ergibt sich das, vielleicht kann mir jemand ein paar Normen/ Links angeben. Sozailrecht ist nicht so mein Fall und eigentlich wollte ich nur wegen der KV nicht gleich Spezialist werden :).
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- Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Hans,
17.11.2004, 17:04
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist - Jack, 17.11.2004, 20:20
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Trabbifahrer,
18.11.2004, 09:11
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Hans,
20.11.2004, 09:21
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist - Hackfresse doppel D Tine, 24.11.2004, 00:46
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Trabbifahrer,
24.11.2004, 08:52
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist - Roaroter Panther, 05.12.2006, 20:59
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Hans,
20.11.2004, 09:21