Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist (Krankenkassenrecht)
Hallo Hans, da du bisher schon freiwillig versichert warst ist eine Kündigung notwendig. Allerdings irrt die Barmer in Sachen Bindungsfrist. Diese ist nur anzuwenden, wenn du in eine andere GKV wechseln möchtest.
Da du in die PKV wechselt ist eine Kündigung (Frist: Kündigungsmonat + zwei Monate) notwendig. Ich würde explizit in die Kündigung schreiben "da ich mich nicht weiter gesetzlich krankenversichere" bzw. "da ich ab 01.02.2005 provat krankenversichert bin".
Verweise bitte auf § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V, da steht drin, dass die Bindungsfrist (Satz 1) nicht gilt, wenn du aus dem System der GKV ausscheidest.
-> Ich würde zur Barmer um die Ecke gehen und dort solange sitzen bleiben, bis du die Kündigungsbestätigung in der Tasche hast. (Du könntest auch die Kündigung bei der Barmer "zur Niederschrift" hinterlassen, das bedeutet, das Herr Barmer Dir Deine Kündigung schreibt )
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- Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Hans,
17.11.2004, 17:04
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist - Jack, 17.11.2004, 20:20
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Trabbifahrer,
18.11.2004, 09:11
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Hans,
20.11.2004, 09:21
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist - Hackfresse doppel D Tine, 24.11.2004, 00:46
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Trabbifahrer,
24.11.2004, 08:52
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist - Roaroter Panther, 05.12.2006, 20:59
- Re: Sonderkündigungsrecht und Bindungsfrist -
Hans,
20.11.2004, 09:21