Re: Schwieriger Fall! (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 25.10.2006, 11:38 (vor 6608 Tagen) @ petra

Wir haben eine uns unerklärlich überhöhte Beitragsabbuchung als freiwillig Versicherter stornieren lassen, da wir unserer GKV schon vor einem Jahr mitgeteilt hatten, Beitragserhöhungen per Bescheid im voraus angekündigt haben zu wollen.

Gilt dies nun als 1. nicht bezahlter Beitrag?
Ja, denn bekanntlich sind gesetzliche Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, Erhöhungen ihrer Beitragssätze im Vorfeld bekannt zu geben - weshalb viele Betroffene davon erst auf ihrer nächsten Gehaltsabrechnung erfahren. Mein Tipp: Schau" mal auf der Homepage der Krankenkasse nach den aktuell dort bekannt gegebenen Beitragssätzen. Sind sie höher als bisher, weißt Du, wo der erhöhte Beitrag herkommt - ganz legal ohne vorherige Ankündigung.

So etwas lief, glaube ich vor etwa 1 Jahr auch schon, dann wäre dies nun sogar schon der 2. Fall.

Müsssen wir nun einen Rausschmiss befürchten?
Falls die Beiträge für zwei aufeinander folgende Monate nicht entrichtet wurden: Ja.

Gruß
Elgin


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