Re: Schwieriger Fall! (Krankenkassenrecht)
Haben Sie bei der BKK ihre Beiträge lückenlos bezahlt (sobald ein freiwillig Versicherter 2 Monatsbeiträge nicht bezahlt hat - auch wenn es sich um 2 nicht aufeinander folgende Monate handelt, hat die Krankenkasse ein Kündigungsrecht mit der Folge, dass Sie von keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr angenommen werden).
Gruß
Elgin