Schwieriger Fall! (Krankenkassenrecht)

Fritz ohne KK, Mittwoch, 05.04.2006, 16:51 (vor 6807 Tagen)

Hallo!

Mein Fall scheint verzwickt:

01.01.01 - 31.12.03: gesetzlich pflichtversichert bei einer BKK
01.01.04 - 15.05.05: freiwillig gesetzlich versichert bei gleicher BKK

Zum 15.05.05 wurde mir von der BKK gekündigt über § 191 Nr. 3 SGB V

Seit März bin ich AlG2-Empfänger und damit wieder pflichtversichert. Keine KK nimmt mich an mit dem Verweis auf die 18-monatige Bindungsfrist.

Kann mir das jemand erklären?

Danke Fritz


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