Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 23:14 (vor 5670 Tagen) @ gast

Ach Ja, immer wieder schön zu sehen :o)

In den tiefen anonymen Weiten des www werden selbst kleine Lichter wie du es bist mal zu einer kurzen hellen SuperNova.

Aber schaumal, nur für Dich:

wenn während der AU das Beschäftigungsverhältnis endet, dann ist bei der Beurteilung der AU nicht mehr auf die konkreten Anforderungen am letzten Arbeitsplatz abzustellen, sondern abstrakt auf die Art der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (Urteile des BSG vom 08.02.2000 - B 1 K R 11/99 R; 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R).

Bundessozialgericht - Az.: B 1 KR 21/05 R - Urteil vom 04.04.2006 :
Die zuletzt ausgeübte bzw. eine gleichartige Tätigkeit bleibt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes - ausnahmsweise - nur dann für die Beurteilung der AU maßgebend, wenn der Versicherte bereits zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis im Krg-Bezug stand.

So, und nun geh schlafen, morgen geht die Arbeitswoche wieder los, da wirst du nicht so hell leuchten können.


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