Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

gast, Sonntag, 17.05.2009, 16:57 (vor 5674 Tagen) @ Kai C.

lieber CNC-Fräser .... du kennst dich in deinen Beruf sicher gut aus und kannst auch die AU-Richtlinien lesen!

Doch glaub mal Fachleuten der GKV bisschen mehr, bei ende des Arbeitsverh. gilt für die AU nicht mehr der zuletzt ausgeübte Beruf und zwar deshalb: wenn du arbeitslos geworden und nicht AU wärst, dann hätte man dich auch nicht nur als fräser vermitteln können und bei ALG II ist alles zumutbar!

zur sogenannten Verweisbarkeit gibt es (siehe oben schon geschrieben) genug Urteile auch vom BSG und die kenne Ich als Sofa und du als CNC-Fräser sicher nicht!


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