AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Kai C. @, Samstag, 16.05.2009, 13:08 (vor 5671 Tagen)

Hallo,

ich bin seit mitte Februar Krank geschrieben wegen eines Bandscheibenvorfalls.
Aufgrund der Krankmeldung wurde mir gekündigt (Probezeit), und die Kasse zahlte dann Krankengeld.
Die Krankenkasse wollte die Krankengeldzahlung sofort einstellen (Gutachten nach Aktenlage des MDK)
Nachdem mein Arzt diesem Widersprochen hatte, gab es eine Einladung zur Untersuchung beim MDK.

Mittlerweile erfolgte die Untersuchung des MDK. Meine Beschwerden werden nicht angezweifelt, und die bisherigen Befunde (MRT) sind auch eindeutig.

Krankengeld wird mir aber trotzdem versagt.

Die MDK Beurteilung sieht wie folgt aus:
Aufgrund der heutigen Untersuchung kann ein Leistungsbild formuliert werden für körperlich bis zu mittelschwere Arbeiten in wechselnder Körperhaltung, ohne Heben, Tragen und Bewegen von Lasten.

Übereinstimmung von Leistungsvermögen mit Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Aus medizinischer Sicht nicht weiter AU.
Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liegt vor.

Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf das geschilderte Leistungsbild.

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Gegen die Beurteilung des Leistungsvermögens ist nichts einzuwenden !!
Aber eine Übereinstimmung des Anforderungsprofils meiner letzten Tätigkeit liegt definitiv nicht vor.
Nicht ohne Grund habe ich die Arbeit verloren. Als CNC-Fräser im Maschinenbau deckt sich das nicht.

Zu allem Überfluss hat mein behandelnder Arzt 3 Wochen Urlaub.

Ich habe bei der Rentenversicherung eine Umschulung beantragt, aber das dauert ja alles seine Zeit bis die Anträge bearbeitet sind.

In meinen Augen ist das Gutachten nur ein Abschieben in die "Sozialhilfe".
Nach meiner Kentniss müsste die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen, da die Arbeitslosigkeit erst NACH der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

Hat hier vielleicht jemand Tips wie man in so einem Fall am besten vorgeht ?
Habe mir einen Termin beim zuständigen Abteilungsleiter der KK geben lassen, denke aber nicht, das sich da groß was ändern wird.
Termin beim Rechtsanwalt ist auch schon gemacht, wenn ich aber sehe wie lange der Klageweg vor den Sozialgerichten dauert, wird mir jetzt schon schwindelig.

Die Aussage der MDK Ärztin während der Untersuchung war, das ich Ihrer Meinung nach nicht mehr in meinem Job arbeiten kann, und die Rechtslage klar sei, da ich ERST krank wurde, und DANN den Job verloren habe.
Im Gutachten findet man darüber natürlich nichts.

MfG


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