Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 14:59 (vor 5670 Tagen) @ GAST

das stimmt definitv nicht !

Da das Arbeitsverhältnis erst beendet wurde NACHDEM die Arbeitsunfähigkeit begann, wird als Maßstab für die weitere AU der zuletzt ausgeführte Beruf genommen.

Nachzulesen auch in den AU Richtlinien.

Das ist aber auch - wie bereits geschrieben - überhaupt nicht das Problem !!!

Die Krankenkasse bzw. der MDK nehmen als Maßstab meinen zuletzt ausgeführten Beruf (CNC-Fräser), was auch völlig richtig ist.

Nur wird dieser Beruf von der KK und dem MDK falsch bewertet - habe ich bereits auch geschrieben.

Ein Durchlesen meines Beitrags VOR dem Antworten wäre da hilfreich gewesen.


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