Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael, Samstag, 16.05.2009, 23:28 (vor 5674 Tagen) @ Czauderna

Blödsinn. Der Einwand des behandelnden Arztes nach den geltenden AUR ist doch bereits gelaufen und eine Zweitbegutachtung wurde bereits durchgeführt.
Sofern der Widerspruch aufrecht gehalten wird, erteilt die Kasse einen Widerspruchsbescheid, gegen den dann geklagt werden kann. Zur Verweisbarkeit gibt es bekanntlich einschlägige BSG-Rechtsprechungen.
In der Zwischenzeit heißt es: arbeitslos melden, Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit erstellen und die Umschulung vorantreiben. Dies geht bekanntllich schneller, wenn die Arbeitsagentur erst Mal zahlen muss.....
Wieso eigentlich in die Sozialhilfe treiben?? Es gibt ja erst Mal Arbeitslosengeld und in der Zwischenzeit wird ja wohl die Umschulung durchgehen oder wurde das Arbeitslosengeld bereits vor Beginn der Beschäftigung aufgebraucht?


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