Re: Nachträgliche Erstattung von Privatrezept bei GKV? (Krankenkassenrecht)

Sabine @, Mittwoch, 29.07.2009, 12:21 (vor 5596 Tagen) @ Thomas

Hallo,

der thread war für mich schon sehr nützlich, aber ich komme leider nicht ganz auf den Betrag eines aktuellen Rezeptes (Kind - Juni 2009 - Betrag 1.409,55 - Erstattungsbetrag 1.141,74).Verwaltungskosten werden in Höhe von 40 EUR berechnet.

Können Sie mir vielleicht weiterhelfen?

Haben die Sätze sich seit Ihrem Beitrag aus 2006 eventuell erhöht?

Wo finde ich die Gesetzestexte für die von Ihnen genannten abzuziehenden Kosten?

Liegt die zu tragende, hohe Differenz denn nur daran, dass statt meiner Kasse in der 1. Zeile des Rezeptes - PRIVAT - steht?

Lieben Dank für eine Antwort,

Sabine.


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