Nachträgliche Erstattung von Privatrezept bei GKV? (Krankenkassenrecht)

Martin, Mittwoch, 24.05.2006, 14:25 (vor 6758 Tagen)

Hallo,

wir befinden uns in Kinderwunschbehandlung.

Auf Anraten unseres Arztes möchten wir vom Behandlungsplan abweichen.
Aus Zeitgründen können / wollen wir aber nicht warten, bis der neue Behandlungsplan genehmigt ist, da wir sonst einen Zyklus verlieren. Infolgedessen müssen wir ein Rezept erstmal privat bezahlen.

Unsere Voranfrage bei der GKV stellt jedoch klar, daß auch bei einer Genehmigung des neuen Behandlungsplanes bereits geleistete Zahlungen nicht erstattet werden.

Nun frage ich:
1. Ist das Rechtens?
2. Wenn ja, ist das üblich?

Ich finde das ziemlich unkulant von der GKV, denn wenn wir einen Monat warten würden, bis der neue Behandlungsplan genehmigt ist, müßte die GKV doch auch zahlen... da könnte man doch schon entgegenkommen.

Ich bin da ziemlich ratlos - einen Monat warten ist Mist, aber nicht zu warten kostet 150.- EUR...

Gruß,
Martin


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