Re: Nachträgliche Erstattung von Privatrezept bei GKV? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 24.05.2006, 23:34 (vor 6758 Tagen) @ Martin

Ja, dies ist rechtens.

Denn Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Kostenerstattung (wie bei einer Privaten) oder Sachleistung (Chipkarte+Kassenrezept) wählen.

Bei Sachleistung treten Sie nie in Vorleistung, zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung, sind jedoch bei Genehmigungsleistungen auf eine vorherige Genehmigung angewiesen.

Die Kostenerstattung, also eine nachträgliche Erstattung einer Privatrechnung, war wahlweise von Fall zu Fall unter schwarz-gelb bis 1998 möglich. Dies wurde 1999 abgeschafft für Pflichtversicherte.

Seit der letzten Gesundheitsreform 2004 gilt für Pflichtversicherte wie freiwillig Versicherte die gleiche Regelung: Man kann Kostenerstattung wählen, jedoch nur für alle Leistungen oder für alle ambulanten Leistungen (inkl. Medikamente). An diese Wahl ist man 12 Monate gebunden.

Damit soll erzwungen werden, dass nur derjenige die Kostenerstattung wählt, der eine private Restkostenversicherung hat oder beihilfeberechtigt ist.
Denn ohne zusätzliche Absicherung sind die doppelt- bis dreimal so hohen Privatrechnungen im ambulanten Bereich nicht zu stemmen.
Politisches Ziel hierbei war auch, die Unsitte in den 90igern abzustellen, dass einzelne Kassen(zahn)ärzte ihre Patienten zur Kostenerstattung, sprich zur Privatrechnung, zwingen wollten, um ihren Gewinn zu maximieren.

Sie sehen also, dass Sie hier Opfer einer an sich sinnvollen Regelung sind, die die Chipkartenpatienten vor der Willkür von Privatrechnungen schützen soll. Dass dies gerade im Medikamentenbereich eher unsinnig ist, sei mal dahingestellt. Aber auch hier könnten Ärzte zur Schonung Ihres Arzeimittelbudgets die Kostenerstattung missbrauchen, da hier keine Budgetierung beim Arzt erfolgt. Dem Patienten wird schlicht die Budgetierung vom Erstattungsbetrag meist in Form eines Abzugs von 7,5% abgezogen.

Deshalb sähen Sie von den 150€ auch relativ wenig, also minus 10€ Selbstbeteiligung, dann minus 5% Apotherrabatt an die GKV und dann nochmal meist minus 7,5% Budgetverzicht + Bearbeitungsgebühr (je nach Kasse sogar mindestens 15€) = also maximal 123,03€. Dann werden u.U. noch Rabatte der pharmazeutischen Unternehmen abgezogen!

Also zahlen Sie es im Notfall selbst, denn sonst würden Sie im Kostenerstattungsverfahren ein Jahr lang bei jedem Medikament und v.a. bei jeder Rechnung das zigfache draufzahlen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum