Re: Nachträgliche Erstattung von Privatrezept bei GKV? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 25.05.2006, 00:09 (vor 6761 Tagen) @ Martin

Es ist schon klar, dass die Kinderwunschbehandlung nur zu 50% erstattet wird. Kostenerstattung kann auch im EU-, EWR- und CH-Ausland gewählt werden - wie sollte das auch in vielen Fällen anders gehen - und nach vorheriger Genehmigung der GKV bei Privatärzten ohne Kassenzulassung.

Bei Ärzten mit Kassenzulassung sind allerdings der GKV die Hände gebunden, da ein Teil Ihrer Beiträge für eben diese Leistungen schon in einen Budgettopf reingerechnet wurden, wie sollen da die Kosten für ein Rezept wieder rausgerechnet werden?

Also, wenn das eine Kasse macht - solls ja geben - ist es leider illegal. Es hilft hier gar nichts. Recht hat hier leider nichts mit richtig zu tun, sondern mit politischem Willen von Politikern, die übrigens alle beihilfeberechtigt sind und sich sogar als GKV-Versicherte mit sowas nicht herumschlagen müssen, da diese Kostenerstattung wählen können.


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