Re: Nachträgliche Erstattung von Privatrezept bei GKV? (Krankenkassenrecht)

petra @, Mittwoch, 25.10.2006, 02:47 (vor 6604 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
erst einmal ein dickes Lob für so viel Beantwortungsmühe.
Kannst Du denn da nebenbei noch so ein bisserl normal arbeiten?
Ich hoffe, Dir macht das Antworten auch weiterhin Spass, ich habe beim Durchlesen wieder mal ein eigenes Problem entdeckt.
Wir leben im europäischen Ausland und unsere zu erwartenden Behandlungen der Zähne, des Herzens, der Augen etc. muss ich also stets vor BEhandlungsbeginn ankündigen und die Genehmigung abwarten?


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