Akupunktur im Ausland durch deutschen Arzt (Krankenkassenrecht)

petra @, Montag, 25.02.2008, 16:00 (vor 6119 Tagen) @ petra

Hallo Thomas,
nun bin ich wieder hier.
Der Fall:
eine von uns betreute Rentnerin der BEK hat ihre Trigeminus-Neuralgie erfolgreich mit Akupunktur von einem deutschen, im Ausland niedergelassenen Arzt behandeln lassen und nach GoÄ bezahlt. Wie muss sie vorgehen, um eine Kostenbeteiligung der BEK durchzukämpfen?

Danke


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