Akupunktur im Ausland durch deutschen Arzt (Krankenkassenrecht)
Hallo Thomas,
nun bin ich wieder hier.
Der Fall:
eine von uns betreute Rentnerin der BEK hat ihre Trigeminus-Neuralgie erfolgreich mit Akupunktur von einem deutschen, im Ausland niedergelassenen Arzt behandeln lassen und nach GoÄ bezahlt. Wie muss sie vorgehen, um eine Kostenbeteiligung der BEK durchzukämpfen?
Danke