Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch (Krankenkassenrecht)
Auch unechte Fälle sind willkommen, nur man sollte ehrlich sein!
Zwei Pflegeversicherungen im Tarif Private Pflege Beamte sind insofern möglich, da nie eine Überversicherung vorliegt: die PPV Beamte zahlt ja maximal 50%, meist nur 30%! Dass das ganze nicht im Sinne der Gesetze ist, ist klar, aber es ist nicht strafbar!
Auch ist in der PKV eine Splitting von KV und PV auf zwei Unternehmen möglich, während die SPV immer bei der zuständigen GKV sein muss.
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- Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch -
Björn Meyer,
07.03.2007, 21:03
- Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch -
Thomas,
07.03.2007, 23:35
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Björn Meyer,
08.03.2007, 17:36
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Thomas ,
08.03.2007, 19:01
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Björn Meyer,
08.03.2007, 20:24
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Thomas,
08.03.2007, 22:14
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Björn Meyer,
09.03.2007, 18:43
- Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch - Thomas, 09.03.2007, 22:55
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09.03.2007, 18:43
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