Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch (Krankenkassenrecht)
Wegen "Boah"? Boah heisst so viel wie ich war erstaunt das du soviel weißt. Tut mir leid wenn dir das zu Mittelklassig ist.
Allerdings sind nicht alle deine Informationen richtig z.B. ist es nicht korrekt das es egal ist ob man zwei Pflegepflichtversicherungen hat. Es ist für jede Person nur eine vorgesehen. Wir reden hier nicht von Pflegezusatzversicherung. Wenn es dich genau interessiert suche ich gern den Paragraphen raus.
Abgesehen davon bin ich kein Versicherungsheini. Es geht auch nicht um Rat, mein Ausbilder war sich schon sicher. Ich wollte noch eine Bestätigung von einem Aussenstehenden.
Tut mir ja leid das du jetzt etwas gestresst bist, weil es sich um keinen echten Fall gehandelt hat. Wusste ja nicht das du so wenig Humor hast. Es tut mir auch ernsthaft Leid wenn man hier nur Fragen zu echten Fällen stellen darf, ich wusste es nicht.
Bis dann Björn.
PS: Hab die Forumsregeln erst eben gelesen. Hier scheint wohl Spaß fehl am Platz. Also dann machts gut.
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- Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch -
Björn Meyer,
07.03.2007, 21:03
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Thomas,
07.03.2007, 23:35
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Björn Meyer,
08.03.2007, 17:36
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Thomas ,
08.03.2007, 19:01
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Björn Meyer,
08.03.2007, 20:24
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Thomas,
08.03.2007, 22:14
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Björn Meyer,
09.03.2007, 18:43
- Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch - Thomas, 09.03.2007, 22:55
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