Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch (Krankenkassenrecht)
Boah vielen Dank Thomas! Du scheinst ja bei einer Krankenversicherung zu arbeiten?
Mein Ansatz der Begründung rührt daher, dass der Vater ja eigentlich nur seine Änderung der PKV mitteilen muss. Diese fordert dann einen Nachweis der Pflegepflichtversicherung für die Tochter an weil die PKV gesetzlich dazu verpflichtet ist. Wenn die Tochter nun den Nachweis von einer anderen PKV bringt (wie im Fall oben geschehen) antwortet die PKV das kein Kündigungsrecht besteht. Würde allerdings ein Nachweis der GKV wegen Pflicht eingereicht, würde ein Kündigungsrecht bestehen.
Die Frage zielt also darauf ab ob das Ablehnen der Kündigung wegen des bestehen der Pflegepflichtversicherung bei einer anderen PKV in Ordnung ist oder nicht? Handelt es sich nicht vielleicht auch um einen Statuswechsel? Die Tochter war ja erst nur mitversicherte Person und ist jetzt quasi selbst Beihilfeberechtigt.
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Björn Meyer,
07.03.2007, 21:03
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Thomas,
07.03.2007, 23:35
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Björn Meyer,
08.03.2007, 17:36
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Thomas ,
08.03.2007, 19:01
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Björn Meyer,
08.03.2007, 20:24
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Thomas,
08.03.2007, 22:14
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Björn Meyer,
09.03.2007, 18:43
- Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch - Thomas, 09.03.2007, 22:55
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