Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch (Krankenkassenrecht)
Zur Auflösung: Es ging um eine Wette zwischen Azubi und Ausbilder bei einer Versicherung. Der Azubi hat verloren weil der Ausbilder ebenfalls wie du Thomas argumentiert hat. Womit diese auch nicht so einfache Frage für Beihilfekunden geklärt wäre. Es ist wohl eindeutig das kein Kündigungsrecht besteht.
Vielen Dank für deine Mühe, Thomas!
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- Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch -
Björn Meyer,
07.03.2007, 21:03
- Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch -
Thomas,
07.03.2007, 23:35
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Björn Meyer,
08.03.2007, 17:36
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Thomas ,
08.03.2007, 19:01
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Björn Meyer,
08.03.2007, 20:24
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Thomas,
08.03.2007, 22:14
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Björn Meyer,
09.03.2007, 18:43
- Re: Frage zur Kündigung bei eigenem Beihilfeanspruch - Thomas, 09.03.2007, 22:55
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Björn Meyer,
09.03.2007, 18:43
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