Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

KHM @, Dienstag, 07.10.2008, 18:02 (vor 5891 Tagen) @ Helmut Lenhart

Hallo.Dass es nicht um die gezahlten Beiträge zur Direktversicherung (DV) geht ist klar. Die KV Beiträge werden auf das Renteneinkommen angerechnet. Und dieses Renteneinkommen ( also inclusive Firmenrente,Mieten, etc)
unterliegt auch einer Beitragsbemessungsgrenze (BBMG)(seit 1.7.2008 3600.-€) .Sind auf die DV auch dann GKV Beiträge fällig, wenn man bereits über der BBMG von 3600.-liegt ? kann diese Frage jemand beantworten.
Interessant ist auch , dass Privatversicherte auf ihre DV keine GKV Beiträge bezahlen müssen, warum eigentlich nicht ?
vermutlich weil ja Beamte (und Richter etc zählen dazu)
sich nicht selbst ihre DV Auszahlungsbeträge schmälern wollen!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum