Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

KELLOW, Ramsi @, Montag, 18.06.2007, 23:29 (vor 6368 Tagen) @ Chylla

Danke Chylla. Meinen Sie Teilkapitalisierung der ausgezahlten Direktversicherungssumme?
Zum Sachverhalt nochmal: Die gesamte Versicherungssumme habe ich ja -mit Eintritt ins Rentenalter (65J)- auf einmal (100%) ausgezahlt bekommen. Der KV-Beitrag wird aber nicht einmalig von dieser Summe berchnet (das meinten Sie vielleicht), sondern die Gesamtsumme wird durch 120 Monate dividiert (rein rechnerisch), um ein fiktives, monatliches "Einkommen" zu ermitteln. Hierauf muss man eben 10 Jahre lang KV-Beitrag zahlen. Daran führt wohl kein Weg vorbei.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum