Re: GKV-Beitrag zur Direktversicherung (Krankenkassenrecht)

Chylla @, Mittwoch, 20.06.2007, 11:57 (vor 6366 Tagen) @ KELLOW, Ramsi

Ich meinte eher, dass in dem Jahr wo am Beginn noch gearbeitet wird und somit die BBG überschritten, dann eben die Direktversicherung mehr ist, wie die Teil-BBG fürs Jahr die für die verbleibenden Monate anfällt.

Heute wird eben abgezockt, wo auch immer der Staat es bekommen kann. Die 10-Jahres-Regelung ist auch ein Beipiel dafür.

Ich schliese selbst keine Direktversicherung ab, solange es nicht sichergestellt ist, ab 01.01.2009 auch noch steuer- und sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge besteht. Ich trau den Politikern das zu, dass diese sowohl nun als Arbeitsentgelt die volle Sozialversicherungspflicht daruf legen und dann später nochmal GKV-Beitrag+PV kassieren. Nicht mit mir !

Aber selbst dann rechnet es sich nicht besonders, denn über der BBG GKV bin ich auch und nur wenig unter der BBG RV. Steuer zahle ich auch nicht so viel, da hoher Freibetrag. So richtig lohnt es sich nur für Personen die viel Steuer zahlen (Ledige) aber noch unterhalb der BBGs liegen.

Am meisten ärgert es mich auch, dass alles so unkalkulierbar geworden ist, d.h. man macht sich Gedanken über die Strategie und Rendite und dann kommt der Gesetzgeber und hat wieder eine Idee, wie man kassieren kann.



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